Berliner Beauftragte/r für Datenschutz und Informationsfreiheit
Als Aufsichtsbehörde des Landes Berlin stärken wir die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in der Praxis. Wir prüfen und beraten als unabhängige oberste Landesbehörde die Berliner Unternehmen, Vereine und Behörden in Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit. Die Berliner Bürgerinnen und Bürger können sich in datenschutzrechtlichen Fragen und für Beschwerden an uns wenden. Verstärken Sie uns, um den Einsatz von digitaler Technologie zum Wohle der Menschen zu gestalten.
Wir suchen ab dem 01. Juli 2024, unbefristet, für die Abteilung III eine:n
Sachbearbeiter:in (m/w/d)
- Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe: A10, E10 (Entwicklungsmöglichkeiten bis A12, E12)
- Vollzeit: 40 bzw. 39,4 Wochenstunden
Diese Aufgaben erwarten Sie:
- Selbstständige Bearbeitung von Vorverfahren zu möglichen Datenschutzverstößen von Unternehmen
- Bearbeitung von Beschwerden von Bürger:innen nach Art. 77 DSGVO mit Unterstützung
- Prüfung von Zuständigkeitsfragen
- Beratung von Bürger:innen bei der Einlegung von Beschwerden nach Art. 77 DSGVO
- Bearbeitung von Anfragen von Bürger:innen zum Datenschutz
- Mitwirkung bei der Durchführung von Prüfungen und Vor-Ort-Kontrollen
- Zusammenarbeit mit anderen nationalen und europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden
Sie haben:
Formale Anforderungen:
Beamt:innen:
- Laufbahnrechtliche Voraussetzungen für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Laufbahnfachrichtung allgemeiner Verwaltungsdienst, Laufbahnzweig nichttechnischer Verwaltungsdienst
- Abgeschlossenes Studium als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) oder Bachelor of Arts (B.A.) in den Fachrichtungen Verwaltungswissenschaft oder Rechtswissenschaften, Bachelor of Laws (LL.B) oder eines vergleichbaren Studienganges
Tarifbeschäftigte:
- Abgeschlossenes Studium (Diplom FH oder Bachelor) der Fachrichtung Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften oder vergleichbar
Fachliche Anforderungen:
- Kenntnisse der Verwaltung und des Verwaltungsrechts
- Interesse an Informationstechnik sowie sicherer Umgang mit Medien der Bürokommunikation und dem Internet
- Grundkenntnisse des deutschen und europäischen Datenschutzrechts (DSGVO, BDSG, BlnDSG) und ein ausgeprägtes Interesse an datenschutzrechtlichen Fragestellungen
- Allgemeine Rechtskenntnisse (Zivil-, Vertrags-, Haftungs-, Verfahrens-, Prozess-, Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht) sowie Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Außerfachliche Anforderungen:
- Belastbarkeit, bereichsübergreifendes Denken, Kommunikationsfähigkeit und Dienstleistungsorientierung
- Fähigkeit zur interdisziplinären Teamarbeit und Bereitschaft, flexibel innerhalb der Behörde in unterschiedlichen Arbeitsbereichen eingesetzt zu werden
- Leistungs-, Lern- und Veränderungsbereitschaft, Ziel- und Ergebnisorientierung, Organisationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit sowie Diversity und Migrationsgesellschaftliche Kompetenz
Wir bieten:
- Umfassende Einarbeitung
- Einen sicheren und vielseitigen Arbeitsplatz mit einem breiten Aufgabenspektrum und einem internationalen Arbeitsumfeld
- Individuelle und bedarfsorientierte Fortbildungs- und Qualifizierungs-Maßnahmen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Job-Ticket
Perspektivisch bestehen Entwicklungsmöglichkeiten nach Besoldungsgruppe A 12 bzw. Entgeltgruppe E 12.
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit versteht sich als familienfreundliche Arbeitgeberin. Es bestehen insbesondere Möglichkeiten flexibler Arbeitszeitgestaltung, soweit es die dienstlichen Erfordernisse im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung zulassen. Die Stelle kann grundsätzlich auch mit Teilzeitbeschäftigten besetzt werden.
Sie finden sich im Profil wieder? Bewerbungen sind bis zum 18. August 2024 einzureichen.
Welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?
Wir wünschen uns von Ihnen eine aussagekräftige Bewerbung mit einem Anschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf, Zeugnissen zur Dokumentation von Ausbildung und bestandenen Prüfungen sowie Arbeitszeugnissen bisheriger Arbeitgeber:innen und ggf. einem Nachweis über eine Schwerbehinderung.
Bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes wird um eine aktuelle Dienstliche Beurteilung (nicht älter als ein Jahr) gebeten. Sollte keine aktuelle Beurteilung bzw. kein aktuelles Dienstzeugnis vorliegen, werden die Bewerber:innen gebeten, die Erstellung einzuleiten.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung von Nachweisen über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter dem Link https://www.kmk.org/themen/anerkennung-auslaendischer-abschluesse.html.
Die Bewerbungen von Frauen und von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.
Anerkannt schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte Menschen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die vollständige Stellenbeschreibung und weitere Informationen zum Angebot finden Sie auf unserer Homepage.